Urteil in syrischem Folterprozess zu lebenslanger Haft


Koblenz (dpa) – In dem nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess wegen staatlicher Folter in Syrien ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat am Donnerstag den Syrer Anwar R. der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Der Angeklagte erklärte sich für unschuldig und seine Verteidigung plädierte für Freispruch. Der Prozess, der im April 2020 begann, endete am 108. Anhörungstag. Mit mehr als 80 Zeugen und einer Reihe von Folteropfern als Mitbeschwerdeführern sorgte der Prozess international für Aufsehen.

Nach Angaben des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Koblenz hatte Anwar R. 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkriegs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Als Chefvernehmungsbeamter war der 58-Jährige für die Folter von mindestens 4.000 Menschen in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Freiheitsstrafe und einen besonders schweren Schuldspruch gefordert, der eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen hätte.

Der Grundsatz des Völkerrechts im Völkerstrafrecht ermöglicht es auch, in Deutschland mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. war nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen worden.

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